Seit 2025 beansprucht die GEMA im Rahmen der erweiterten Kollektivlizenz auch Verwertungsrechte für Nichtmitglieder, sofern diese dem nicht ausdrücklich wiedersprochen haben. Das gilt für jegliche Veröffentlichung von Musik in Deutschland, auch ggf. durch Menschen, die keine deutschen Staatsbürger sind.
Das bedeutet, dass die GEMA für eure Lieder Tantiemen einsammeln darf. Selbst wenn ihr die selbst kostenlos veröffentlicht.
Wenn ihr dem für eure Lieder widersprechen möchtet, findet ihr hier eine Anleitung zur Hilfestellung.
Teil diese Seite auch gern allen anderen Musiker:innen mit, von denen Du denkst, dass sie vielleicht auch lieber nicht gegen ihren Willen von der GEMA repräsentiert werden wollen.
Betrifft das den Liedertausch?
Der Liedertausch ist ein nichtkommerzielles Projekt. Dennoch erscheint es uns als Veranstalter seltsam, dass die GEMA Rechte auf die von uns gemeinsam erstellten und kostenfrei online gestellten Aufnahmen beanspruchen könnte.
Ihr müsst dieser Nutzung durch die GEMA nicht widersprechen, um beim Liedertausch mitmachen zu dürfen.
Aber wir empfehlen es, einfach um juristisch auf der sicheren und unkomplizierten Seite zu sein.
An wen muss ich den Widerspruch richten?
Der Widerspruch ist gegenüber der GEMA zu erklären und an keine Form gebunden. Er kann beispielsweise an die Postadresse oder via E-Mail übermittelt werden.
Per Email an:
mitgliederservice@gema.de
oder per Post an:
GEMA
Mitglieder- und Repertoire-Management
Widerspruch EKL für Außenstehende
Rosenheimer Str. 11, 81667 München
Was muss drinstehen?
Laut GEMA-Webseite:
„Aus der Erklärung sollte hervorgehen, gegen welche erweiterte Kollektivlizenz der GEMA sich der Widerspruch richtet. Sie sollten also angeben, welche Rechte Ihr Widerspruch betrifft.
Ein deutlicher Hinweis in der Betreffzeile erleichtert die Bearbeitung, zum Beispiel „Widerspruch gegen EKL“ oder „Widerspruch gegen erweiterte Kollektivlizenz“.
Um den bzw. die Widersprechenden eindeutig identifizieren zu können, benötigen wir die Angabe des Geburtsdatums und optional des Geburtsortes. Ohne Angabe dieser Daten trägt der oder die Widersprechende das Risiko, dass der Widerspruch von dem oder der Rechtenutzerin aufgrund von Identifizierungsproblemen nicht beachtet wird.“
Darüberhinaus wird man anschließend noch aufgefordert, zur Identifikation auch seine Adresse mitzuteilen. Daher bietet es sich an, die gleich mit anzugeben.
Ihr könnt z.B. diese Textvorlage nutzen:
Betreff: Widerspruch gegen erweiterte Kollektivlizenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Nutzung meiner Werke im Rahmen der erweiterten Kollektivlizenz (EKL) durch die GEMA.
Dieser Widerspruch richtet sich gegen alle erweiterten Kollektivlizenzen, welche geplant oder bereits in Kraft gesetzt sind.
Art des Widerspruchs:
Ich erkläre hiermit einen generellen Vorab-Widerspruch gegen jede Nutzungsrechtseinräumung im Rahmen einer erweiterten Kollektivlizenz, unabhängig davon, ob die GEMA den Abschluss einer konkreten EKL beabsichtigt oder bereits darüber informiert hat.
Persönliche Angaben zur Identifikation:
Name: Vorname, Name
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
Geburtsort: Geburtsort
Adresse: Adresse
Ich bitte um eine Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Name
(Die fett markierten Teile müsst ihr entsprechend mit euren Angaben ergänzen.)
Manchmal kommt dann eine Email zurück, die so oder ähnlich lautet:
